Grimm Schweisstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Geschäftspartnern rechtsverbindlich.

Diese AGB gelten auch für alle Rechtsgeschäfte, die während der bestehenden Geschäftsverbindung ohne nochmalige Beifügung der Bedingungen oder ohne abermaligen Hinweis darauf durchgeführt werden. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen seitens unserer Geschäftspartner, telefonische und mündliche Abmachungen, auch unserer Vertreter, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

b) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im Übrigen gleichvoll wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gelten diese durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

c) Wir sind berechtigt, sämtliche Kundendaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Wettbewerbsrechts (UWG) zu verarbeiten und zur Kundenbetreuung zu nutzen, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von dritten erhalten.

2. Angebot

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit nicht kraft zwingender Gesetzesvorschrift anders gilt. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellen, Montage und Inbetriebnahme, sowie Bedienungseinweisung nicht ein.

b) Unser Mindestrechnungsbetrag beträgt Euro 75,-. Sollten auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kleinere Mengen zum Versand kommen, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 10,-.

3. Lieferung

a) Liefertermine und Fristen beginnen erst nach Auftragsbestätigung.

b) Feste Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert sind.

c) Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldete Betriebsstörung (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Wird die Durchführung des Vertrages für uns unzumutbar, können wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten. Bislang Geleistetes ist rückabzuwickeln.

d) In allen übrigen Fällen eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftrag entsprechenden angemessenen und schriftlich erteilten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 

e) Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen und vereinbarungsgemäß zu bezahlen.

f) Zu Teillieferungen sind wir ohne besondere Vereinbarung jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden und muss nach den unten aufgeführten Zahlungsbedingungen beglichen werden.

g) Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen oder chemischen Größen einschließlich Farbe, Maße, Gewichte und Mengen vor, auch gegenüber Vorlagemustern. Mehr- oder Minderleistungen sind, soweit es sich um Anfertigungen oder vorverpackte Serienware handelt, bis zu 10 % der Bestellmenge zulässig.

h) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

i) Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lagerort Hamburg bzw. ab Lieferwerk. Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand von uns übernommen wird. Versicherungen aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Transportkosten aller Art gehen zu Lasten des Bestellers.

j) Muster werden nur gegen Berechnung geliefert und nicht zurückgenommen.

k) Die Rücknahme verkaufter einwandfreier Ware ist ausgeschlossen.

l) Rücksendungen können nur nach vorheriger Zustimmung durchgeführt werden. In diesem Falle muss der Rückversand franco erfolgen. Es können nur Originalverpackungseinheiten gutgeschrieben werden.

4. Schutzrechte

a) Zeichnungen, Entwürfe, Unterlagen, besonders zur Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge sowie sämtliche Arbeitsergebnisse verbleiben in unserem Eigentum, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen durch den Empfänger irgendwelchen dritten Personen, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekannt geben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu vollem Schadensersatz und berechtigen uns zum vollen Rücktritt von allen mit dem Empfänger geschlossenen Lieferverträgen. Zu dem Angebot gehörende Zeichnungen, Unterlagen und Muster sind sofort zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führt.

b) Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sich darüber zu versichern, ob die uns in Auftrag gegebenen Gegenstände nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Demgemäß hat uns der Besteller in allen Fällen für Ansprüche schadlos zu halten, die uns bei der Ausführung des Auftrages von Seiten Dritter durch Verletzung von Schutzrechten erwachsen.

c) Unsere Katalogausgabe steht unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und die Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die fotografische Verwendung für anderweitige Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung gestattet. Verstöße hiergegen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

g) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Gewährleistung/Haftung

a) Wir leisten für die von uns gelieferten Erzeugnisse Gewähr gemäß den Bedingungen unserer Vorlieferanten für Handelsware. Eigenerzeugnisse, Werkstatt- und sonstige Dienstleistungen gemäß nachfolgender Bestimmungen.

b) Für nicht unerhebliche Mängel und nachgewiesene Sorgfaltspflichtverletzung kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Weitere Rechte aus Mängeln sind nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann.

c) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewicht, Härte, Leistung, Gebrauchswerte usw.) stellen keine Beschaffenheitsangaben bzw. zugesicherten Eigenschaften dar.

d) Für gebrauchte Ware besteht keine Gewährleistungspflicht.

e) Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme oder ähnlichem besteht, wird diese von geschulten Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit. Eine Gewähr können wir insofern nicht übernehmen.

f) Gewährleistungsansprüche müssen spätestens innerhalb 10 Tage nach Erbringen der Leistung bei uns schriftlich spezifiziert werden.

g) Warenrücksendungen, ohne unsere schriftliche Aufforderung, verpflichten uns auch im Falle der Gewährleistung nicht zur Gutschrift.

h) Gewährleistungsansprüche haben auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers keine aufschiebende Wirkung. Beanstandete Waren sind zu unserer Verfügung zu halten und mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln.

i) Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn - nach Verlassen unseres Hauses - der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass

- die Waren von dritter Seite nicht sachgemäß repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden

- die Ware überlastet oder die für sie zugelassenen Höchstbelastung überschritten wurde

- die Ware einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt, die Bedienungsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt voraussetzbare Regeln missachtet wurden

- der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug ist

- die Beanstandung auf unrichtige Bestellung oder einen sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.

j) Für Mängel, die durch ungeeignete, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, und/oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, entstehen, haften wir nicht. Dies gilt ebenfalls für die Folgen unsachgemäßer und/oder ohne Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.

k) Im Übrigen haften wir nur insoweit, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.

l) Sachmängelansprüche verjähren nach 6 Monaten. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

m) Jede Abtretung von Ansprüchen, gleich welcher Art, ist nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig.

7. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind bei Erfüllung sofort fällig. Andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

b) Mit Ablauf des auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsziels tritt ohne Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). 

c) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz pro Jahr vor. Mahngebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

d) Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen gegen uns zustehen.

e) Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung so gilt dies als Anerkenntnis der Rechnungssumme, des Saldos usw.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Firmensitz.

b) Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.